Kosten der Behandlung und Übernahme durch die Krankenkasse

Für Patienten mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und einer nationalen Krankenversicherung werden die Kosten für die Hörrehabilitation, beispielsweise Hörimplantate vollständig von der Krankenversicherung übernommen.

Die Ohrmuschelrekonstruktion bieten wir als Teil-Selbstzahlerleistung an. Dabei werden die Krankenhauskosten von der Krankenversicherung übernommen. Die Honorare für Operateur, Narkosearzt und ggf. das 3D SuPor® Implantat werden dem Patienten im Rahmen eines privaten Behandlungsvertrages als Selbstzahlerleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.

Für Patienten mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird ein individueller Kostenvoranschlag über die kompletten Kosten für eine Hörrehabilitation bzw. Ohrmuschelrekonstruktion erstellt.

Aufenthaltsdauer in Lübeck

Bei Hörimplantaten beträgt die Aufenthaltsdauer insgesamt 4-5 Tage. Bei Ohrmuschelrekonstruktionen sind in den ersten zwei Wochen nach der Operation regelmäßige Kontrolltermine in der Praxis notwendig. Daher planen Sie einen Aufenthalt in Lübeck für zwei Wochen (nationale Patienten) bzw. vier Wochen (internationale Patienten) ein.

Nachsorge und Pflege des neuen Ohres

In der ersten Woche nach der Operation wird das Ohr von einem permanenten Verband bedeckt, der nicht gewechselt werden muss. Dieser wird nach einer Woche entfernt. Danach wird gegebenenfalls erneut ein permanenter Verband angelegt oder es finden bereits tägliche Verbandswechsel statt. Nach zwei Wochen werden die Hauttransplantate intensiv gereinigt und von der abgestorbenen Hornhaut befreit.

Ab der zweiten Woche führen Sie die Reinigung und Pflege selbst durch. Dazu werden Sie von uns genau angeleitet und erhalten von uns ein Pflegeset mit allen notwendigen Materialien und Medikamenten. Insgesamt muss für 3 Wochen eine spezielle Kunststoffschale zum Schutz des Ohres ganztags und für weitere 2-3 Wochen zur Nacht getragen werden. Nach 6 Wochen können alle normalen Aktivitäten (Sport, Schwimmen etc.) wieder aufgenommen werden.

Bis zu drei Monate nach der Operation ist eine intensive Pflege notwendig, die von uns mit regelmäßigen Fotos überwacht und gesteuert wird.

Notwendige Anzahl von Operationen

Die Rekonstruktion mit Rippenknorpel erfordert zwei Operationen im Abstand von mindestens 3 Monaten. Die Rekonstruktion mit 3D SuPor® erfordert eine Operation. Bei beiden Methoden kann es notwendig sein, dass es im Verlauf zu einem weiteren Eingriff für Feinkorrekturen kommt.

Abstoßungsreaktion gegen das neue Ohr

Im Zusammenhang mit der Ohrrekonstruktion aus porösen Implantaten wird häufig der Begriff „Abstoßung“ verwendet. Die Körperabwehr kann nur lebendes, fremdes Gewebe „abstoßen“, wie beispielsweise eine Organtransplantation. Das poröse Polyethylen als synthetisches Material wird somit nicht abgestoßen, sondern als Fremdkörper in den Organismus integriert, wie beispielsweise eine künstliche Hüfte. Zu einer Freilegung des Implantates kann es kommen, wenn es ein Durchblutungsproblem mit dem bedeckendem Gewebelappen in den ersten Wochen nach der Operation gibt. Das kann es auch bei der Verwendung von Rippenknorpel geben.

Folgen & Risiken eines Rippenknorpel-Ohres

Die möglichen Folgen und Risiken der Operation werden Ihnen in einem ausführlichen und persönlichen Gespräch erläutert. Als kurze Übersicht soll folgendes dienen:

Die Entnahme des Rippenknorpels verursacht über mehrere Tage lokale Schmerzen, die mit einer Schmerzpumpe behandelt werden. Langfristige Einschränkungen im Bereich des Brustkorbes (Schmerzen, Bewegungseinschränkungen) treten glücklicherweise nur gelegentlich auf. Eine Verletzung des Rippenfells ist in erfahrenen Händen sehr selten. Eine Brustkorbdeformität kann auftreten, wenn zu viel Knorpel bei zu kleinem Brustkorb entnommen wird.

Im Bereich der Ohrrekonstruktion kann es zu Infektionen und Wundheilungsstörungen kommen. Werden sie rechtzeitig erkannt, können sie ohne langfristige Folgen mit lokaler Pflege, Medikamenten und ggf. mit einer kleineren Folgeoperation behandelt werden. Bei Patienten, die in der Anfangsphase eine Infektion oder Wundheilungsstörung hatten, kann es Jahre nach der Operation zu Verformungen des Knorpelgerüstes kommen. Vereinzelt kann es zu Freilegung des Nahtmaterials kommen. Nervenschäden (Gesichtsnerv) sind sehr selten.

Folgen & Risiken eines 3D SuPor® Ohr

Die möglichen Folgen und Risiken der Operation werden Ihnen in einem ausführlichen und persönlichen Gespräch erläutert. Als kurze Übersicht soll folgendes dienen:

Im Bereich der Ohrrekonstruktion kann es zu Infektionen und Wundheilungsstörungen kommen. Werden sie rechtzeitig erkannt, können sie ohne langfristige Folgen mit lokaler Pflege, Medikamenten und ggf. mit einer kleineren Folgeoperation behandelt werden. Größere Durchblutungsstörungen des Lappens können zu einer Freilegung des Implantates führen, die dann operativ versorgt werden muss. Brüche des Implantates sind inzwischen eine Ausnahme.

Im Bereich der Lappenentnahmestelle (Kopfhaut) entsteht ein Taubheitsgefühl, dass nach Monaten nahezu vollständig zurück geht. Gelegentlich kommt es zu einem vorübergehenden Haarverlust, der in seltenen Fällen an einzelnen Stellen dauerhaft sein kann. Häufiger kommt es vorübergehend zu einer stärkeren Schuppenbildung der Kopfhaut. In unmittelbarer Nähe zum Lappen verläuft der sogenannte Gesichtsnerv, der die Bewegung des Gesichtes steuert. Der Nervenast für Stirn und Augenbraue kann gelegentlich vorübergehend gelähmt sein. Dauerhafte Schäden sind auch hier selten.

Notfälle & Verletzungen

Infektionen, Verletzungen und Insektenstiche können an rekonstruierten Ohren (Rippe und Polyethylen) Blutungen und Schwellungen verursachen. Entscheidend ist, dass das Gerüst weiterhin mit Gewebe bedeckt ist. Dann heilt das Ohr von selbst ab, gegebenenfalls mit Hilfe von Medikamenten.

Sie erhalten von uns einen Notfallkontakt, unter dem Sie in kürzester Zeit medizinischen Rat und Hilfe bekommen.

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